Flügel & Klaviertransport - Pianotransporte Böhme 

Telefon: 03949 500 826 oder Mobil: 0171 498 0797

 Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Entgelte

Wir führen unter Wahrung der Interessen des Absenders / Auftraggebers unsere Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus.

Die Entgelte werden aufgrund der Angaben des Auftraggebers ermittelt. Für die Abrechnung ist der nach Beladung festgestellte Laderaum, der zur Beförderung des Gutes erforderlich ist, jedoch mindestens der vereinbarte Laderaum, sowie tatsächliche Einsatzzeit und Stückzahl maßgebend, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.

Weiterhin gelten die Bestimmungen des Empfehlungstarifes des Deutschen Möbeltransportes der AMÖ als Grundlage für die Berechnung des Entgeltes, soweit nicht Anderes schriftlich vereinbart wurde.

Ist die Berechnung der Be- bzw. Entladezeit vereinbart, ist der Zeitpunkt des Eintreffens bzw. der Abfahrt des Möbelwagens maßgebend.

Bei Ermittlung der zu berechnenden Gesamteinsatzzeit bei Entfernungen unter 125 km wird die Fahrtzeit zwischen Be- und Entladestelle, An- und Abfahrtszeit zur Be- bzw. Entladestelle sowie Rüstzeiten und Zeiten für Arbeitsvorbereitung zugrunde gelegt. Die Abrechnung erfolgt pro angefangener Einsatzstunde.

2. Angebot / Zusätzliche Leistungen

Unser Angebot ist freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für evtl. vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen.

Ein Kostenvoranschlag hat nur insoweit Bestand, als die tatsächlich erbrachte Leistung auch derjenigen im Kostenvoranschlag entspricht. Der Kostenvoranschlag verliert diesbezüglich seine Bedeutung.

Bei Vertragsabschluß nicht vereinbarte, nicht vorgesehene oder nicht vorhersehbare Leistungen oder erbrachte Leistungen, die im Interesse des Auftraggebers vorgenommen werden mussten, sowie Leistungen aufgrund von nachträglichen Weisungen des Auftraggebers oder dessen Vertreters,werden nach den ortsüblichen Tarifen zusätzlich berechnet.

3. Zuschläge

Abgaben, Gebühren, Steuern, Fährkosten, Genehmigungen, Fahrgelder, Straßengebühren sind zusätzlich zu vergüten.

4. Aufgaben des Absenders / Auftraggebers

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, die Vollständigkeit der Ladung zu prüfen und Vorsorge zu treffen, daß keine Gegenstände irrtümlich mitgenommen werden können. An der Be- und Entladestelle hat er sicher zu stellen, daß Transportwege zugänglich und sicher sind und die Arbeiten unverzüglich begonnen werden können. Etwaige Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber informiert den Auftraggeber über evtl. Hindernisse an der Be- Entladestelle, damit gegebenenfalls Abhilfegeschaffen werden kann.

5. Missverständnis

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders /Auftraggebers und solche an anderes, zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigtes Personal des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu vertreten.

6. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen von eingesetzten Handwerkern haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.

7. Elektro- u. Installationsarbeiten

Der Auftragnehmer haftet bei Installationsarbeiten aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und schuldhafter Verletzung von Gesundheit und Leben.

8. Sicherung besonders empfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Fernseh- Radio- oder Hifi- Geräten, EDV- Anlagen usw. fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Prüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

9. Auftragserteilung

Der Auftraggeber erklärt, daß er den Auftrag im versicherten Einverständnis des nicht unterschreibenden Ehegatten erteilt bzw. vom Verfügungsberechtigten beauftragt ist und selbstschuldnerisch für die Kosten aus diesem Vertrag bürgt.

10. Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten vor Beginn der Entladung, bei Auslandtransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder gleichwertigem Zahlungsmittel zu begleichen, außer es wurde anders schriftlich vereinbart.

Wird vereinbart, dass die Zahlung nach Ausführung des Transportes erfolgt, erklärt sich der Auftraggeber mit Auftragserteilung einverstanden, dass seine Bank auf evtl. Anfrage des Auftragnehmers Auskunft erteilen darf.

Der Möbelspediteur ist berechtigt, vor Beginn der Leistung eine Anzahlung in Höhe bis zu drei Viertel der Gesamtkosten zu verlangen. Diese Anzahlung ist erfolgt, wenn sie spätestens 10 Werktage vor Leistungsbeginn beim Spediteur eingeht.

11. Rücktritt

Ist die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht erfolgt, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer behält sich zudem den Rücktritt vom Vertrag oder das Verlangen auf Sicherheitsleistung vor, sofern beim Auftraggeber eine Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit bekannt wird.

Kommt der Auftraggeber / Absender / Empfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung. Erklärt der Auftraggeber den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, so hat der Unternehmer einen Anspruch auf ein Drittel der vereinbarten Vergütung.

12. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender / Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle unaufgefordert an, die vereinbarten und fälligen Umzugskosten abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen direkt an den Auftragnehmer auszubezahlen.

Auch bei teilweiser oder vollständig zugesagter Kostenübernahme durch Dritte, bleibt der Umziehende / Auftraggeber neben dem Verpflichteten, in jedem Fall Gesamtschuldner bis zum vollständigen Ausgleich.

13. Versicherung

Der Möbelspediteur haftet nach dem Umzugsvertrag und den Bestimmungen des HGB. Der Auftraggeber hat den Empfänger über die Haftungsbestimmungen bei Annahme des Guteszu unterrichten. Der Auftraggeber hat zu prüfen, ob er gegen Entgelt eine zusätzliche Haftungsvereinbarung treffen und / oder eine Transportversicherung abschließen möchte.

Für den Fall, dass dem Auftraggeber die gesetzlichen Haftungsbedingungen des § 451 HGB nicht vorliegen sollten, obliegt es ihm, diese nochmals anzufordern.

14. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung nicht zulässig, es sei denn, diese ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Frachtführer

Der Möbelspediteur kann einen Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen. Der Umzug kann auch als Sammeltransport durchgeführt werden.

16. Auslandstransporte

Bei Transporten innerhalb Europas und Seetransporten gelten ebenfalls diese Vereinbarungen.

17. Lieferfristen

Eventuelle Vereinbarungen über Lieferfristen könnennur schriftlich erfolgen. Mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit.Führen Umstände bzw. Hindernisse, die nicht im Einflußbereich des Möbelspediteurs liegen, sondern dem Absender /Auftraggeber zuzurechnen sind, zu Überschreitung einer evtl. vereinbarten Lieferfrist, so hat dies nicht der Möbelspediteur zu vertreten. Bei Bei- oder Teilladungen werden grundsätzlich keine Lieferfristen vereinbart.

18. Neumöbeltransporte

Für die Durchführung von Neumöbeltransporten gelten die allgemeinen Bestimmungen für Handelsmöbel ABBH.

19. Lagerung

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransportes (ALB) als vereinbart. Diese werden auf Verlangen dem Absender zur Verfügung gestellt.

20. Gerichtstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt grundsätzlich deutsches Recht als vereinbart. Diese AGB sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. AGBs der Auftraggeber finden keine Anwendung.

21. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die betreffende Bestimmung so ersetzt wird, daß diese dem gewollten Sinn entspricht.


Anrufen
Email
Info