Flügeltransport - Versicherung
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Dass wir sehr sorgsam, vorsichtig und achtsam mit unseren Frachtgütern umgehen, ist für uns als Klaviertransportunternehmen selbstverständlich. Doch auch bei erfahrenen Klaviertransporteuren kann es keine 100% Sicherheit vor unvorhergesehenen Ereignissen geben. Dann ist es gut, ordentlich abgesichert zu sein.
Die Haftung für uns als Transportunternehmen bei Frachtverträgen über entgeltliche Beförderung von privatem/gewerblichen Umzugsgut (§§ 451 ff. HGB) richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen, sowie nach den üblichen AGB des Möbelspeditionsgewerbes.
Demnach haften wir als Transporteur von Flügeln und Klaviere bei Umzugsgut mit 620 EUR für den Transport benötigten Kubikmeter.
Bei Handelsware haften wir im innerdeutschen Transport mit 40 SZR. Darüber hinausgehende Transporte werden mit 8,33 SZR abgedeckt.
Erweiterte Transportversicherung
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Sie als Auftraggeber können diese Deckungssumme durch den Abschluss einer Umzugsguttransportversicherung erweitern. Dazu stehen zwei Varianten zur Verfügung:
1. Versicherung des Zeitwertes
2. Versicherung des Neuwertes.
Der Beitrag für die zusätzliche Umzugsguttransportversicherung richtet sich nach dem Gesamtwert des Umzugsgutes.